Datenschutz

Es sind alle Unternehmen gesetzlich Verpflichtet
einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen,
wenn mehr als neun Mitarbeiter personenbezogenen Daten verarbeiten.
Sind weniger Personen damit beauftragt, so hat der Geschäftsführer/Inhaber
persönlich haftend dafür Sorge zu tragen, dass alle Bestimmungen
des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) erfüllt werden.

Nach dem BDSG müssen unter anderem folgende Daten geschützt werden:

  • Mitarbeiterdaten
  • Kundendaten
  • Lieferantendaten

Als Datenschutzbeauftragter sorge ich dafür,
dass Sie einen Gesetzes konformen Datenschutzhinweis auf Ihrer Internetseite haben
und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisse (internes und öffentliches) ständig aktuell vorliegen.
Ihre Mitarbeiter werden von mir in den Fragen des Datenschutzes geschult und kontrolliert.
Hinsichtlich aller Fragen zum Datenschutz von Ihnen, Ihren Mitarbeitern und
den Betroffenen (Kunden, Lieferanten, Partner) stehe ich zur Verfügung.

Seit 1995 bin ich für den KFZ-Handel im Bereich Technik tätig.
Durch die langjährige Erfahrung mit den unterschiedlichsten DMS-Systemen bin ich
sowohl mit den technischen als auch den kaufmännischen Abläufen in Autohäusern vertraut.
Der vom Gesetzgeber geforderte Nachweis der Fachkunde liegt als Zertifikat des TÜV (DSB-TÜV) vor.