Es
sind alle Unternehmen gesetzlich Verpflichtet
einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen,
wenn mehr als neun Mitarbeiter personenbezogenen Daten verarbeiten.
Sind weniger Personen damit beauftragt, so hat der Geschäftsführer/Inhaber
persönlich haftend dafür Sorge zu tragen, dass alle Bestimmungen
des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) erfüllt werden.
Nach
dem BDSG müssen unter anderem folgende Daten geschützt werden:
-
Mitarbeiterdaten
-
Kundendaten
-
Lieferantendaten
Als
Datenschutzbeauftragter sorge ich dafür,
dass Sie einen Gesetzes konformen Datenschutzhinweis auf Ihrer Internetseite
haben
und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisse (internes
und öffentliches) ständig aktuell vorliegen.
Ihre Mitarbeiter werden von mir in den Fragen des Datenschutzes geschult
und kontrolliert.
Hinsichtlich aller Fragen zum Datenschutz von Ihnen, Ihren Mitarbeitern
und
den Betroffenen (Kunden, Lieferanten, Partner) stehe ich zur Verfügung.
Seit 1995 bin ich für den KFZ-Handel im Bereich
Technik tätig.
Durch die langjährige Erfahrung mit den unterschiedlichsten DMS-Systemen
bin ich
sowohl mit den technischen als auch den kaufmännischen Abläufen in Autohäusern
vertraut.
Der vom Gesetzgeber geforderte Nachweis der Fachkunde liegt als Zertifikat
des TÜV (DSB-TÜV) vor.
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